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Transparenz

Maklerprovision in Bayern: wer zahlt was?

Seit Dezember 2020 gilt beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher der Teilungsgrundsatz. Hier die Regeln verständlich — und was in der Provision bei Oberland Real Estate konkret steckt. Transparenz ist hier selbst Teil der Leistung.

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Teilungsgrundsatz seit Dezember 2020

Beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher darf die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer nicht mehr einseitig dem Käufer aufgebürdet werden, wenn der Makler für beide Seiten tätig wird. Gesetzliche Grundlage ist § 656c BGB.

Kurz gesagt: Wer den Makler beauftragt, trägt in typischen Fällen mindestens die Hälfte. Der andere Teil kann vom Käufer übernommen werden — aber nicht die gesamte Provision allein, wenn der Makler doppelt tätig ist. Für Verkäufer heißt das: Die alte Praxis „Käufer zahlt alles“ ist in diesen Fällen nicht mehr der Standard.

Für welche Objekte gilt die Teilung?

Der Teilungsgrundsatz zielt auf den Verkauf von Wohnraum an Verbraucher. Bei anderen Konstellationen — etwa bestimmten Gewerbeobjekten oder rein unternehmerischen Erwerbern — können andere Regeln greifen. Ob Ihr Fall unter die Norm fällt, klären wir im Gespräch und halten es im Vertrag fest. Maßgeblich ist immer die schriftliche Vereinbarung, nicht das Hörensagen vom Stammtisch.

Übliche Höhe in Bayern

In Bayern ist eine Gesamtprovision in der Größenordnung von rund 3,57 % inkl. MwSt. des Kaufpreises weit verbreitet — oft geteilt zwischen den Parteien. Das ist eine Marktüblichkeit, keine gesetzliche Fixhöhe.

Die konkrete Vereinbarung steht im Maklervertrag und kann vom Objekt, vom Mandat und vom Leistungsumfang abhängen. Maßgeblich ist, was Sie unterschreiben — nicht was „man so hört“. Bei Oberland Real Estate nennen wir die Zahl, bevor Sie sich entscheiden.

Wer zahlt welchen Anteil?

  • Verkäufer beauftragt den Makler: typischerweise mindestens die Hälfte der Provision.
  • Käufer trägt den übrigen Teil, sofern er den Makler ebenfalls in Anspruch nimmt bzw. die Teilung vereinbart ist.
  • Abweichungen sind möglich, aber an gesetzliche Grenzen gebunden — Transparenz im Vertrag ist Pflicht.
  • Interne Absprachen zwischen Käufer und Verkäufer ersetzen nicht die maklervertragliche Regelung.

Wann wird die Provision fällig?

In der Regel bei Nachweis oder Vermittlung des Kaufvertrags — also erfolgsbezogen. Details stehen in Ihrem Vertrag. Bei Oberland Real Estate gilt: Erst wenn Ihre Immobilie verkauft ist, entsteht das Honorar.

Das schützt Sie vor dem Gefühl, „für Inserate zu zahlen“, und verpflichtet mich zugleich, bis zum Notar zu arbeiten — nicht nur bis zur ersten Besichtigung.

Was in der Provision enthalten ist

Nicht nur „ein Inserat schalten“. Zur Leistung gehören typischerweise:

  • Fundierte Werteinschätzung als Ausgangspunkt — ohne Online-Rechner-Illusion
  • Aufbereitung der Unterlagen und der Objektdarstellung
  • Vermarktung mit der Reichweite, die zum Objekt passt (diskret oder sichtbar)
  • Interessentenqualifikation und geführte Besichtigungen
  • Preis- und Vertragsverhandlung
  • Begleitung bis zum Notar und Abstimmung der Übergabe

Genau das unterscheidet eine Boutique-Betreuung von Massenabwicklung. Mehr zum Ablauf: Immobilie verkaufen · zur Werteinschätzung: Immobilienbewertung.

Provision und komplexer Verkauf

In Erbengemeinschaft oder bei Trennung ist die Provision oft nicht die erste Frage — aber sie gehört zur transparenten Gesamtentscheidung. Wer ausgezahlt wird, wer verkauft, wer den Kredit weiterträgt: Das beeinflusst, wie man Leistung und Honorar fair einordnet.

Dazu: Erbengemeinschaft · Trennung & Scheidung · Hausverkauf & Steuer.

Häufige Fragen

Muss der Käufer die gesamte Provision zahlen?

Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gilt der Teilungsgrundsatz: Die Provision darf nicht einseitig nur dem Käufer aufgebürdet werden, wenn der Makler für beide tätig wird.

Wie hoch ist die Maklerprovision in Bayern?

Häufig rund 3,57 % inkl. MwSt. gesamt, oft geteilt. Verbindlich ist Ihr Vertrag — wir nennen die Zahl vor der Entscheidung.

Zahle ich, wenn die Immobilie nicht verkauft wird?

Mein Honorar ist erfolgsbezogen und entsteht, wenn Ihre Immobilie verkauft ist. Details klären wir im Gespräch.

Ist die erste Wertermittlung schon provisionspflichtig?

Nein. Erstgespräch und erste Werteinschätzung sind unverbindlich und kostenfrei. Die Provision betrifft das Verkaufsmandat.

Kann ich die Provision verhandeln?

Die konkrete Vereinbarung ist Vertragsinhalt. Gesetzliche Grenzen — insbesondere der Teilungsgrundsatz — bleiben bestehen. Transparenz vor der Unterschrift ist Pflicht.

Offene Frage zur Provision?

Ich erkläre Leistung und Honorar, bevor Sie sich festlegen — ohne Überraschungen im Kleingedruckten.

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